Fußpflegeausbildung 3 Tage
Pflegende und präventive Fußpflegeausbildung
Sie erlernen in drei Tagen fachgerecht und professionell eine pflegende präventive Fußpflege. Es wird das komplette Fachwissen vermittelt um später eine gute Fußpflege am Kunden ausführen zu können. Sie werden intensiv geschult um am gesunden Fuß zu arbeiten, dazu gehört fachgerechtes Schneiden der Nägel, das Entfernen der Hornhaut, Abtragen von Nagelverdickungen und die Reinigung des Nagelfalzes. Für die Ästhetik erlernen Sie zusätzlich das Lackieren der Nägel.
Es wird komplett die Theorie der Fußpflege sowie die Theorie der Einzelbestandteile wie z.B Ablauf, Hygiene, Material, Pflegeprodukte, Rechtliches und alles was Sie für eine Fußpflege benötigen komplett vermittelt. Die Ausbildung ist auch für Neueinsteiger geeignet die den Weg in die Selbstständigkeit starten möchten.
Das Erlernen der Fußpflege ist relativ einfach weil das Erlernen nicht auf eine Heilbehandlung der Podologen bezogen ist. Später gibt es die Möglichkeit eine eigene Fußpflegepraxis zu eröffnen, das ganze mobil anzubieten oder auch in Pflegeheimen die Fußpflege anzubieten für Kunden die keine podologische Fußpflege benötigen.
Sie werden von uns fachgerecht geschult in Theorie und Praxis. Wir selbst sind seit 1990 im Massagebereich, Beautybereich und in der Fußpflege tätig. Insgesamt haben wir 10 Jahre an einer staatlich anerkannten Schule Massage, Kosmetik und damals noch medizinische Fußpflege ausgebildet. Bei uns gibt es keine Massenausbildungen in sehr großen Gruppen, wir legen gezielt Wert auf kleine Gruppengrößen und können so auf jeden einzelnen eingehen.
Der erste Tag bezieht sich auf die Theorie die beinhaltet Rechtliches zu Fußpflege, Versicherung, Aufbau einer Selbstständigkeit oder mobilen Ausführung, Einrichtung eines Raumes, Produkte und Geräte die Sie benötigen, Qualitätsmerkmale einer guten Fußpflege und ein perfekter Hygiene Ablauf der die Sterilisation der Fräser und der Fußpflegebestecke beinhaltet. Ein wichtiger Punkt dabei ist noch die Werbung wie Sie an Kunden kommen und dies auch in einer großen Menge um danach auch in Vollzeit arbeiten zu können. Sie erhalten zudem noch viele weitere Informationen zum gesamten Ablauf sowie ein Existenzgründungs-Coaching, damit Sie danach für Ihren beruflichen Weg optimal vorbereitet sind.
IN UNSERER AUSBILDUNG entstehen keine Kosten für die Leihgebühr von Fräsern, Instrumenten Mundschutz und Handschuhen alles ist inklusive.
Sie erlernen bei uns nur das was Sie rechtlich gesehen später auch am Kunden ausführen dürfen und das ist eine ganz normale Fußpflege ohne einen Heilhintergrund am gesunden Fuß. Hierzu folgen sind ein paar Gesetzestexte von verschiedenen Institutionen.
1. Auszug aus dem Podologengesetz (PodG)
Der Podologe führt auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen aus und wirkt somit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mit. Die medizinische Fußpflege ist Heilkunde, und deshalb darf sie gemäß Paragraph 1 Heilpraktikergesetz(HPG) nur von einem Arzt oder einem Heilpraktiker oder aber von einem Podologen auf Anordnung des Arztes oder eines Heilpraktikers ausgeübt werden. Setz dich bitte typische Tätigkeiten einer medizinischen Fußpflege sind die Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom, Fußfehlstellungen, Warzen oder Hühneraugen oder auch Patienten mit Nagelpilz. Die eigentliche medizinische Fußpflege also Podologie als Heilkunde gehört schon vom Ausbildungsinhalt her nicht zum Tätigkeitsbereich des kosmetischen Fußpflegers.
2. Auszug aus der IHK Industrie und Handelskammer
Kosmetische Fußpflege, ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Sie kann erlaubnisfrei ausgeübt werden wobei zusätzlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt. Medizinische Fußpflege, bedeutet Krankenbehandlung im Sinne von Heilkundeausübung und ist Ärzten, Heilpraktikern und Podologen vorbehalten. Sie ist als heilberufliche Tätigkeit gesetzlich geregelt und wird auf Grundlage einer ärztlichen Verschreibung durchgeführtWas ist mit Fußpflege Lehrgängen medizinische Fußpflege? Laut VGH München( Urteil vom 24 August 2011 Aktenzeichen 7B10.2678) kann die Verwendung des Wortes medizinisch oder der Abkürzung med . für Fußpflege Lehrgänge, die nicht die Anforderungen an die Podologenausbildung erfüllen,oder in dort ausgestelltem Zertifikaten wegen der Gefahr der Verwechslung mit Bezeichnungen oder Zeugnissen von Berufsfachschulen für Podologie untersagt werden. Teilnehmer derartiger Lehrgänge dürfen anschließend nicht die Bezeichnung medizinische Fußpflegerin medizinischer Fußpfleger führen.
3. Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Zur Führung der Berufsbezeichnung Podologin oder Podologen bedarf ist der Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Die Bezeichnung medizinische Fußpflegerin oder medizinischer Fußpflege darf nur von Personen mit einer Erlaubnis zur Berufsbezeichnung Podologin , Podologe oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung geführt werden. Die medizinische Fußpflege zählt zu den heilberuflichen Tätigkeiten .Seit dem 1 Januar 2002 darf sich nur derjenige oder der derjenige medizinische Fußpflegerin bzw medizinischer Fußpflege ,Podologin, Podologen nennen, der entweder die Erlaubnis Paragraph 1 Satz1 PodG oder die Berechtigung oder staatliche Anerkennung nach Paragraph 1 Satz 2 i.V.m. Paragraph 10 Absatz 1PodG nachweisen kann. Die kosmetische Fußpflege kann grundsätzlich frei ausgeübt werden. Aus der Begründung zum Entwurf des Podologengesetz geht hervor dass Personen die nicht über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologin Podologe bzw medizinische Fußpflegerin medizinischer Fußpfleger verfügen weiterhin fußpflegerische Leistungen im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Regelungen anbieten dürfen.
Der Bedarf an der normalen Pflegenden präventiven Fußpflege ist unwahrscheinlich groß und es ist teilweise sehr schwierig einen Termin zu bekommen weil es nicht so viele davon gibt und die meisten ausgebucht sind. Um erfolgreich in diesem Bereich tätig zu sein muss man keine medizinische Podologie Ausbildung absolvieren.
Am Ende der Ausbildung erhalten Sie die Zertifikate
- Fußpfleger/ in Präventiv und pflegend
- Hygiene in der Fußpflege
Ablauf und Inhalt der 3 Tagesausbildung
- Rechtliches
- Eigene Praxis, mobile Ausführung, Pflegeheime
- Einrichtung des Behandlungsraumes
- Versicherung
- Werbung
- Existensgrundung
- Beurteilung der Nägel
- Arbeitskleidung
- Qualitätsmerkmale
- Fußgesundheit
- Hygiene, Desinfektion und Sterilisation
- Produkt und Geräteschulung
- Geräte,Fräßer und Besteck Empfehlungen
- Kundengewinnung
- Empfehlung für die mobile Fußpflege
- Nagelerkrankungen Grenzen
- Umgang mitBesteck,Gerät und Fräßern
- Der Arbeitsplatz perfekt organisiert
- Warenkunde je nach Fuß und Haut
- fachgerecht Nägel schneiden
- Behandlung vonHornhaut und Schwielen
- Komplette Einübung und Ausführung der Fußpflege
- lackieren der Nägel Ästhätik
- Zertifikate
Rechtliches
Für die Bezeichnung „Podologe / Podologin“ oder med. Fußpfleger/-in benötigt man eine entsprechende Erlaubnis. Diese Berufsbezeichnungen sind nach dem Podologengesetz geschützt.
Die Ausbildung zur (Fach-)Fußpflege ist eine pflegende und präventive Behandlung und daher keine Ausbildung nach §3 Podologengesetz. Unsere Ausbildung ist keine medizinische Ausbildung für den Heilkundenbereich, es darf daher nur am gesunden Fuß angewendet werden. Die angebotene Ausbildung grenzt sich daher von der medizinischen Fußpflege ab und man bekommt auch keinen staatlichen Abschluss.
>> Unser Grundsatz bei allen Medo-Med Ausbildungen & Seminaren
>> Informationen zur Ausführung der Wellnessmassagen
*Die Preise unserer Massageausbildungen & -Seminare sind Umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 UStG.